Wer mit seinem Vierbeiner in Nordrhein‑Westfalen unterwegs ist, sollte sich mit den gesetzlichen Anforderungen auskennen. Das Landeshundegesetz verlangt bei bestimmten Rassen und Größen einen Nachweis der Sachkunde. Dieser sogenannte Hundeführerschein zeigt der Behörde, dass du deinen Hund sicher führen kannst, seine Bedürfnisse kennst und die gesetzlichen Vorgaben einhältst. Im Folgenden erfährst du, für wen der Nachweis Pflicht ist und wie du dich darauf vorbereiten kannst.
Wer muss den Hundeführerschein in NRW machen?
In NRW ist der Sachkundenachweis für Hundehalter vorgeschrieben, sobald ein Hund einer bestimmten Kategorie angehört. Als gefährliche Hunde gelten laut Gesetz Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier sowie Kreuzungen dieser Rassen. Halter solcher Tiere benötigen eine behördliche Erlaubnis und müssen ihre Kenntnisse in Theorie und häufig auch in der Praxis nachweisen.
Daneben gibt es die Gruppe der Hunde bestimmter Rassen, zu denen Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Español, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu und Old English Bulldogge zählen. Auch für diese Tiere musst du beim Veterinäramt deine Sachkunde belegen.
Die dritte Kategorie sind die sogenannten 20/40‑Hunde. Das sind ausgewachsene Hunde mit einer Schulterhöhe über 40 Zentimeter oder einem Gewicht von mindestens 20 Kilogramm. Dazu gehören auch viele beliebte Rassen wie der Labrador oder der Golden Retriever. Hältst du einen solchen Hund, ist ein theoretischer Sachkundenachweis erforderlich. Kleinere Hunde sind von der Pflicht ausgenommen, freiwillig kannst du den Test aber jederzeit ablegen.
Wer beruflich mit Hunden arbeitet, etwa als Tierarzt, Jäger, Diensthundeführer oder anerkannter Sachverständiger, gilt oft automatisch als sachkundig und muss den Nachweis nicht noch einmal erbringen. Dennoch lohnt sich eine Rücksprache mit dem zuständigen Ordnungsamt, um Klarheit zu schaffen.
Ablauf der Prüfung in Nordrhein‑Westfalen
Der Sachkundenachweis besteht in NRW aus einem theoretischen Test, der bei bestimmten Hunden um eine praktische Prüfung ergänzt wird. Ziel beider Teile ist es, deine Fähigkeiten als verantwortungsvoller Hundehalter zu bestätigen.
Wo musst du dich anmelden?
Die Anmeldung erfolgt bei der örtlichen Behörde. Für Halter gefährlicher oder bestimmter Rassen ist das Veterinäramt zuständig, während Halter von 20/40‑Hunden sich an einen autorisierten Tierarzt wenden können. Du füllst einen Antrag aus, legst einen gültigen Personalausweis vor und bezahlst die Gebühren. Einige Kreise verlangen zudem ein Führungszeugnis, eine Hundehaftpflichtversicherung und die Kennzeichnung des Hundes mit Mikrochip. Nach Eingang der Unterlagen erhältst du einen Termin für die Prüfung.
Theoretischer Teil (Multiple‑Choice‑Fragen)
Die Theorieprüfung umfasst einen Fragenkatalog, der grundlegendes Wissen über Hunde abfragt. Typische Themen sind Sozialverhalten, Körpersprache, Erziehung und Ausbildung, Angst und Aggression, Haltung und Pflege, Gesundheit, Ernährung sowie rechtliche Grundlagen. Du bearbeitest sechs Fragebögen mit je fünf Multiple‑Choice‑Fragen. Die Antworten dürfen mehrere Optionen enthalten. Um zu bestehen, musst du mindestens 20 der 30 Fragen richtig beantworten. Die Bearbeitungszeit liegt zwischen 45 und 60 Minuten.
Bei gefährlichen oder bestimmten Rassen kann die Theorieprüfung in Form eines Fachgesprächs mit einem Amtsveterinär erfolgen. Dabei werden ähnlich wie im Test Fragen zu Haltung, Gesetzeslage und Sicherheitsaspekten gestellt. Unabhängig vom Format ist es wichtig, die Grundlagen der Hundehaltung gut zu kennen.
Praktischer Teil (für den 20/40-Schrein nicht nötig!)
Für 20/40‑Hunde besteht die Sachkunde in NRW ausschließlich aus dem theoretischen Test. Hältst du jedoch einen gefährlichen Hund oder eine bestimmte Rasse, verlangen manche Gemeinden eine praktische Verhaltensprüfung. Hier demonstrierst du, dass dein Hund im Alltag zuverlässig gehorcht und du ihn in kritischen Situationen unter Kontrolle hast.
Die Prüfung findet meist an verschiedenen Orten statt – auf einem ruhigen Gelände, in einem Park und in einem innerstädtischen Bereich. Geprüft werden Grundkommandos wie „Sitz“, „Platz“, „Bleib“ und der sichere Rückruf. Dein Hund soll an lockerer Leine laufen, sich nicht ablenken lassen und in Begegnungssituationen ruhig bleiben. Hilfsmittel wie Halsband, Brustgeschirr, Leine, Pfeife, Clicker und Schleppleine sind gestattet. Bestehst du die praktische Prüfung nicht beim ersten Versuch, kannst du sie nach einer Übungsphase erneut ablegen.
Vorbereitung auf die theoretische Prüfung
Eine gute Vorbereitung erleichtert dir das Bestehen der Theorie. Besorge dir den aktuellen Fragenkatalog der Tierärztekammer Westfalen‑Lippe oder des zuständigen Veterinäramts; seit Anfang 2025 gilt ein überarbeiteter Katalog. Übungsbücher und Lernapps helfen dir, die Fragen zu trainieren. Achte darauf, dir nicht nur die richtige Antwort zu merken, sondern die Zusammenhänge zu verstehen.
Diese Bücher kannst du zur Vorbereitung nutzen:
Darüber hinaus lohnt sich der Besuch von Seminaren oder Online‑Kursen, in denen Hundetrainer grundlegende Themen wie Körpersprache, Stresssignale, Lernverhalten und gesetzliche Vorschriften vermitteln. Nutze auch Videos oder Infografiken, um das Ausdrucksverhalten von Hunden besser einschätzen zu können. Je mehr praktische Beispiele du kennst, desto leichter fällt es dir, Situationen im Test einzuordnen.
So bereitest du deinen Hund auf die praktische Prüfung vor
Falls für deine Rasse ein Praxistest vorgeschrieben ist, solltest du gemeinsam mit deinem Hund trainieren. Übe die Grundkommandos unter verschiedenen Bedingungen, etwa im Garten, im Park und in der Stadt. Achte darauf, dass dein Hund auf Signal hin sitzen bleibt, sich ablegen lässt und auf Kommando zurückkommt, auch wenn Radfahrer, Jogger oder andere Hunde vorbeigehen.
Leinenführigkeit ist ein zentraler Bestandteil der Prüfung. Trainiere daher das Gehen an lockerer Leine ohne Ziehen. Gewöhne deinen Hund an Begegnungen mit Kinderwagen, Rollern und Menschenmengen. Belohne ruhiges Verhalten mit Lob oder Leckerchen. Ein regelmäßiger Besuch in der Hundeschule kann hilfreich sein, um dein Mensch‑Hund‑Team in realistischen Situationen zu schulen. Bei problematischem Verhalten empfiehlt sich zusätzliches Einzeltraining, um Unsicherheiten abzubauen.
Was passiert, wenn man den Sachkundenachweis nicht macht oder die Prüfung nicht besteht?
Die Sachkunde ist gesetzliche Voraussetzung für das Halten gefährlicher Hunde, bestimmter Rassen und großer Hunde. Meldest du deinen Hund ohne gültigen Nachweis an, begehst du eine Ordnungswidrigkeit. Die Kommunen erheben dafür Bußgelder, die je nach Schwere des Verstoßes zwischen einigen hundert Euro und mehreren tausend Euro liegen können. Im Extremfall kann die Behörde dir die Haltung untersagen und den Hund einziehen.
Bestehst du die Prüfung nicht, hast du die Möglichkeit, sie zu wiederholen. Eine vorgeschriebene Sperrfrist gibt es nicht, viele Ämter empfehlen jedoch eine Wartezeit, um ausreichend zu üben. Für jeden neuen Versuch fällt erneut eine Gebühr an. Nimm das Ergebnis ernst und arbeite gezielt an den Bereichen, in denen du Schwächen hast, bevor du die Prüfung erneut antrittst.
Kosten für den Hundeführerschein
Die Gebühren für den Sachkundenachweis variieren. Tierärzte in NRW verlangen für die theoretische Prüfung häufig Beträge zwischen 50 und 80 Euro. Einige Veterinärämter haben einen festen Gebührentarif von rund 80 Euro. Private Hundeschulen, die eine freiwillige Hundeführerscheinprüfung mit Praxis anbieten, liegen je nach Umfang bei 70 bis 110 Euro. Hinzu kommen gegebenenfalls Kosten für Vorbereitungskurse oder Trainingsstunden. Informiere dich vorab bei der zuständigen Stelle über die genauen Gebühren.
Wie lange dauert die Sachkundeprüfung in NRW?
Der schriftliche Test nimmt etwa eine Dreiviertelstunde bis eine Stunde in Anspruch. Da die Fragen aus mehreren Themenbereichen stammen, solltest du dir genügend Zeit lassen, alle Antworten sorgfältig zu lesen. Bei einer mündlichen Sachkundeprüfung fällt der Zeitaufwand etwas geringer aus. Die praktische Prüfung dauert deutlich länger, meist zwei bis drei Stunden, weil sie in verschiedenen Alltagssituationen durchgeführt wird. Nach bestandener Prüfung ist der Sachkundebeleg unbefristet gültig.
Umzug oder Neuanschaffung: Wann muss der Hundeführerschein vorliegen?
Ziehst du mit deinem Hund innerhalb von NRW um, bleibt der erworbene Sachkundenachweis gültig. Du musst den Hund jedoch bei der neuen Gemeinde anmelden und den Nachweis vorlegen. Erwirbst du in NRW einen Hund der 20/40‑Kategorie, musst du den Sachkundenachweis spätestens vier Wochen nach Beginn der Haltung vorweisen. Für gefährliche Hunde und bestimmte Rassen ist der Nachweis Voraussetzung für die Erlaubnis – ohne ihn darfst du den Hund nicht halten.
Besitzt du bereits einen Sachkundenachweis aus einem anderen Bundesland, erkundige dich bei deiner neuen Behörde, ob dieser anerkannt wird. In der Regel sind Bescheinigungen aus Niedersachsen oder anderen Ländern vergleichbar, doch eine verbindliche Zusage ist nur von der örtlichen Behörde möglich. Wenn du einen Hund einer anderen Kategorie anschaffst als zuvor, kann ein neuer Nachweis erforderlich sein.
Fazit: Verantwortung zahlt sich aus
Der Hundeführerschein in Nordrhein‑Westfalen ist mehr als eine Formalität – er belegt, dass du dir der Verantwortung bewusst bist, die mit dem Halten eines großen oder besonderen Hundes einhergeht. Das Wissen, das du dir in der Vorbereitung aneignest, hilft dir im Alltag, deinen Hund sicher zu führen und Konflikte zu vermeiden. Nimm dir Zeit für die Vorbereitung, nutze Schulungen und übe konsequent mit deinem Tier. So sorgst du für Sicherheit, baust Vertrauen im Umfeld auf und trägst dazu bei, dass Hunde in NRW willkommen bleiben.
FAQ zum Thema Hundeführerschein NRW
Ist der Hundeführerschein in NRW für alle Hunde Pflicht?
Wie melde ich mich zur Sachkundeprüfung an?
Welche Themen umfasst die Theorieprüfung?
Muss mein Hund eine praktische Prüfung ablegen?
Was kostet der Hundeführerschein und wie oft kann ich ihn wiederholen?
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